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HGB § 449 Abweichende Vereinbarungen

HGB § 449 Abweichende Vereinbarungen

[ Auszug: (1) Ist der Absender ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von § 413 Abs. 2, den §§ 414, 418 Abs. 6, § 422 Abs. 3, den §§ 425 bis 438 und 447 abge ... ]